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Neuste Informationen: Stand März 2020
Verein Innovative Kleinwohnformen Deutschland e.V.

Unser Verein Innovative Kleinwohnformen Deutschland e.V. besteht aus bewegten Menschen, die sich dafür einsetzen, dass alternative Kleinwohnformen ihren Platz in der Gesellschaft ffinden und künftig vollständig anerkannt werden.

Wir folgen damit dem Aufruf nicht weniger Menschen, nach einem Mehr an Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Gemeinschaft.

Deshalb setzen wir durch unsere ehrenamtliche Arbeit wichtige Impulse und unterstützen Initiativen, Planungs- und Bauprojekte, insbesondere durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung auf politischer Ebene. Zudem schaffen wir Möglichkeiten zur Förderung von effektiver und gemeinschaftlicher Zusammenarbeit in Form von Arbeitsgruppen zu einer Vielzahl von Themen.


Neuste Informationen: Stand 26. Mai 2019
Die Stellungnahme vom Verein Innovative Kleinwohnformen Deutschland e.V. und TinyBy ist heute an die Landesregierung abgesandt.
Bei Bedarf schicken wir sie Euch per Mail zu,

Original Meldung der Landesregierung Schleswig-Holstein

Medien-Information
07. Mai 2019 |

Innenminister Grote stellt Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ vor:
Programm für neue Ideen und zukunftsfähige Angebote im Wohnungsbau
KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (07. Mai) das Sonderprogramm des
Landes „Neue Perspektive Wohnen“ vorgestellt. Es ist ein neues Förderangebot mit dem
an rund 50 Standorten in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren innovative und
qualitativ hochwertige Siedlungen entstehen können. Das Programm stehe für neue Ideen,
Innovationen, Qualität und zukunftsfähige Angebote für alle Lebenssituationen der
Menschen im Wohnungsbau, erklärte der Minister:
„Die Initiative soll eine Ergänzung zu bereits bestehenden Programmen in Schleswig-
Holstein sein. Rund 10 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Wir haben es uns zum
Ziel gesetzt, alle Sparten der Wohnraumversorgung voranzubringen, nicht nur den
sozialen Mietwohnungsbau. Dazu gehören auch der freifinanzierte Mietwohnungsbau und
vor allem das Wohneigentum. Letzteres aber nicht unbedingt in Form des klassischen und
oftmals sehr flächengreifenden alleinstehenden Einfamilienhauses.“
Zukunft haben nach Einschätzung des Ministers eher Eigentumswohnformen und
Wohnquartiere, die die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen präziser aufgreifen.
Deshalb sollen in einem zweiteiligen Förderprogramm zum einen neue
nachbarschaftsfördernde, mitwachsende, barrierefreie und energiesparende
Eigentumsformen gefördert werden und zum anderen, den Kommunen Planungszuschüsse
angeboten werden, die lebendige, attraktive, gemischte Wohnquartiere überhaupt erst
ermöglichten.
„In allen Regionen des Landes werden Wohngebäude benötigt, die nicht nur städtebauliche
und bauliche Qualitäten haben, sondern die sich auch flexibel an die Wohnbedarfe des
Lebensabschnitts der Bewohnerinnen und Bewohner anpassen.“
Genau dort setzt das zweiteilige Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ an. Das
Programm ist in zwei Teile gegliedert:
Programmteil 1 – bietet Kommunen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro und fachliche
Leitplanken für die Planung und Gestaltung von Baugebieten. Grundvoraussetzung für eine
Förderung ist die Erfüllung von festgelegten Qualitätskriterien. So sollen die Entwicklungsund
Flächenpotenziale, die in vielen Kommunen noch schlummern, geweckt werden.
Programmteil 2 –richtet sich direkt an Privathaushalte, die Wohneigentum bilden wollen und
indirekt an Planer, Architekten und Bauträger. Zukunftsgerechte und attraktive
Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Quartiersbebauung
entstehen, sollen mit einem Zuschuss von 6.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung
dafür sind energie-und ressourcensparende, flächensparende, mitwachsende und flexibel
nutzbare Bauweisen.
Die unterschiedlich gemischten Quartiere sollen als gute Beispiele für „neue Perspektiven“ im
Wohnungsbau im ganzen Land Vorbild sein. Beide Förderangebote können unabhängig
voneinander oder auch gebündelt genutzt werden.
Durch das Programm sollen Qualitätskriterien befördert werden. Wer sich mit der privaten
Grundstücksfläche und dem Ressourcenverbrauch begrenzt, wer Beiträge und Interesse an
Teilhabe an einem Siedlungszusammenhang mitbringt, soll hier unterstützt werden.
Begleitet werden die beschriebenen Programmteile durch eine Qualitätsoffensive. Sie soll
zeigen, dass (Wohnungs-)Baukultur nicht teuer sein muss und für gute Beispiele sorgen.
Dazu wird ein Landesbeirat gegründet und ein Landeswettbewerb ausgelobt.
Das Programm soll in der zweiten Jahreshälfte starten.

Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

SHGT - info - intern Nr. 77/19
SHGT-Förderbrief Nr. 68 Land kündigt Sonderprogramm „Neue PerspektiveWohnen“ für innovative und hochwertige Siedlungen an
Kommunen sollen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro für Planung und
Gestaltung von Baugebieten erhalten -

Die Landesregierung hat nach entsprechendem Kabinettsbeschluss ein Sonderpro-gramm „Neue Perspektive Wohnen“ mit einem Fördervolumen von rund 10 Millionen Euro angekündigt. Ziel ist die Förderung von innovativen und qualitativ hochwertigen Siedlungen, mit denen zukunftsfähige Wohnformen für alle Lebenssituationen ver-wirklicht werden. Das Programm wird insbesondere nachbarschaftsfördernde, mit-wachsende, barrierefreie und energiesparende Eigentumsformen in den Blick neh-men.
Das Programm ist in zwei Teile gegliedert:
Programmteil 1 – bietet Kommunen Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro und fach-liche Leitplanken für die Planung und Gestaltung von Baugebieten. Grundvorausset-zung für eine Förderung ist die Erfüllung von festgelegten Qualitätskriterien. So sol-len insbesondere innerörtliche Entwicklungs- und Flächenpotenziale, die im Gemein-degebiet gut an die Infrastruktur angeschlossen sind, geweckt werden. Projekte auf Flächen im Außenbereich, die bislang als Grünland oder Acker genutzt werden, sol-len nicht oder nur im Ausnahmefall förderfähig sein.
Der Zuschuss an die Gemeinden soll flexibel im engeren oder weiteren Zusammen-hang mit der Maßnahme verwendet werden können. So soll es etwa möglich sein, mit dem Zuschuss Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung oder konkrete Aufwen-dungen zur Planung zu finanzieren.
Programmteil 2 – richtet sich an Privathaushalte, die in den geförderten Siedlun-gen Wohneigentum bilden wollen und indirekt an Planer, Architekten und Bauträger. Zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Quartiersbebauung entstehen, sollen mit einem Zuschuss von 6.000 Euro gefördert werden. Voraussetzung dafür sind energie- und ressourcenspa-rende, flächensparende, mitwachsende und flexibel nutzbare Bauweisen.
Nach uns vorliegenden Informationen soll die Auswahl der geförderten Projekte durch einen Beirat erfolgen, in dem neben dem Land auch die Kommunalen Landes-verbände sowie weitere Verbände vertreten sein sollen.
Antragsberechtigt soll jede Gemeinde sein; bei einem Fördervolumen von 10 Millio-nen Euro rechnet die Landesregierung mit einer möglichen Förderung von rund 50 Standorten. Förderfähig sein sollen Projekte unterschiedlicher Größenordnung. Ge-plant ist lediglich eine Mindestgröße von rund 12 Wohneinheiten.
Dem Förderprogramm vorgeschaltet werden soll ein Landeswettbewerb, in dem ge-eignete Flächen in Gemeinden unterschiedlicher Größenordnungen als Vorbilder modellhaft entwickelt werden sollen.
Die Förderrichtlinie soll in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden. Hierüber wird die Geschäftsstelle des SHGT erneut informieren.
Die veröffentlichte Medien-Information des Landes vom 7. Mai 2019 ist diesem info - intern als Anlage beigefügt.
- Ende info - intern Nr. 77/19 -

Intensiv laufen die Vorbereitungen  für den Aufbau

TINYBY (Dorf von Tinyhäusern)

Stand 16. Januar 2019

Fortschreibung Landesentwicklungsplan S-H mit Experimentierklausel

Am 14. Januar 2019 hat Minister Grote, verantwortlich für den ländlichen Bereich der Landesregierung Schleswig - Holstein, zur Fortentwicklung des Landesentwicklungsplans S-H inclusive der Experimentierklausel eine öffentliche Veranstaltung in Kiel gegeben.

Ich gebe nachfolgend eine interne Mitteilung von uns wieder, die eine gute Zusammenfassung der Ergebnisse darstellt.

🆙 Zuallererst vielen Dank für eure persönliche Unterstützung zum Termin. 😊 Wir haben es auf fantastische 9 Mitbeweger gebracht, die vor Ort waren! 

🆙 Mit insgesamt 3 Wortmeldungen (von 10) und Fragen rund um Kleinwohnformen, TinyBy und die Experimentierklausel sind wir sehr gut wahrgenommen worden! 

🆕 Karin und ich waren positiv überrascht und sind heute noch sehr froh über die innovative und nach allen Seiten offene, kooperative Anfangsrede von Minister Grote. Das haben wir in einem politischen Rahmen so nicht erwartet. 👍🏼

🆕 Was durch die Informationen und unser Fragen klar wurde, ist, dass es einen Weg gibt, den wir schon heute beschreiten können. So sagte der Minister öffentlich zu, dass wir mit einer wohlwollenden Gemeinde nebst Fläche im Rücken, im Ministerium auf offene Ohren stoßen werden, wenn es um eine Experimentiergenehmigung bzw. Sonderbaugenehmigung für TinyBy geht.

🆕 Durch weiteres Fragen haben wir gelernt, dass der Weg zu einheitlichen baurechtlichen Regelungen für Tiny‘s und TinyBy’s durch mehrere Instanzen bis runter zu den Baurechtsvorschriften zu gehen ist. 😅 Diese liegen hinter dem LEP und den Regionalplänen. Als Abkürzung also umso wichtiger: Der Einstieg in das Experiment, ein Modellprojekt mit Gemeinde und Unterstützung vom Ministerium sowie einer Hochschule zu Forschung und Dokumentation. Das beabsichtigen wir.

🆓 Die Unterlagen zum LEP sind online verfügbar , so dass wir eine oder mehrere qualitative Eingaben im Beteiligungsverfahren für unser Vorhaben machen können.
Das gilt natürlich nur für Schleswig-Holsteiner....

🆙 Das Interesse der Presse und TeilnehmerInnen nach dem offfiziellen Termin war begrenzt. Nichtsdestotrotz gibt es zu sagen, das eine weitere Gemeinde in Form ihrer Bürgermeisterin sehr reges Interesse gezeigt hat, sich einlesen wird und Vorgespräche mit ihrem Gemeinderat führen wird. Sie hat Flächen und ist guter Dinge wenn es um ein TinyBy Modellprojekt geht. 😁👍🏼 In Kürze gibt es hier weitere Infos!

Viele liebe Grüße
Von Karin und Alex…
_
Verein innovative Kleinwohnformen Deuschland e.V. (i.Gr.)
Dieser Verein wird gerade gegründet, um auch bundesweit die Möglichkeit zu erschaffen, Kleinwohnformen in der Gesellchaft zu etablieren.
Dieser Verein hat zum Ziel, sich politisch zu engagieren und nachweislich aufzuzeigen, dass es sich um eine große gesellschaftliche Bewegung handelt.
Neuigkeiten ffindet Ihr unter
www.kleinwohnformen.eu
Wenn dieser Verein gegründet ist, schicken  wir Euch über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle die Information, um sie reichlich, weiter zu geben. Wir wollen eine unüberhörbare Bewegung unser Anliegen in die Politik bringen.

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Stand 19.Dezember

EXPERIMENTIERKLAUSEL

Wir haben einen Schritt in die Legalisierung geschafft! Seit dem 18. Dezember 2018 können wir endlich Meinungen, Forderungen, Notwendigkeiten und Wünsche zum Aufbau von Tinyhäusern/Tinyby´s/Gemeinschaftsdörfern an die Regierung Schleswig-Holsteins einbringen.
Im Landesentwicklungsplan (LEP) ist eine Experimentierklausel eingefügt worden. Einmalig in der Bundesrepublik! Der LEP ist in der ersten Beratung und die öffentliche Möglichkeit der Stellungnahmen geht bis Mitte April 2019.

Link zum Beteiligungsverfahren zum Landesentwiclungsplan SH

Wir haben eine Anzahl von Aktivitäten bezüglich der Experimentierklausel geplant, die wir successive veröffentlichen.

Um mehr Durchsetzungsfähigkeit für unsere Vorstellungen und Verhandlungen von  TINYBY´s zu erreichen, werden wir eine Initiative aus der Schweiz übernehmen bzw. uns an ihr orientieren.
Wir gründen einen Verein, Anfang Januar 2019,
der sich mit der politischen, rechtmässigem Aufstellung von diversen Kleinwohnformen beschäftigt. kleinwohnformen.eu
Dieser Verein geht über TINYBY und Schleswig-Holstein hinaus, das heisst bundesweit neue Wohnformen zu ermöglichen.
Vorab zur Information hier der Link der Schweiz : www.kleinwohnformen.ch


Unsere Anregung/Bitte an euch ist, sich nun ebenfalls in den politischen Prozess mit einzuklinken:

  1. Die Schleswig-Holsteiner schreiben ihre Wünsche der Landesregierung zur Experimentierklausel mit uns im Verein oder unabhängig.
  2. Die Experimentierklausel an eure Landesregierungen als Anregung weiter zu leiten.
  3. Ab Januar 2019 dem Verein kleinwohnformen.eu beizutreten und ihn reichlich weiter zu verbreiten.


 Stand 19. Dezember 2018

Wir löschen  alles von Avaaz.
Begründung: Informationen aus mehreren Quellen. Unter anderem:
Zeitschrift Lichtsprache Ausgabe Nr.108 Dezember 2018/Januar-Februar 2019

Stand 10. Oktober 2018

Wieder wurde mir ein sehr schönes, interessantes Projekt für TINYBY
angeboten: Im Kreis Rendsburg-Eckernförde, direkt am See. Und obwohl
auch hier der Bürgermeister von TINYBY angetan ist, sind bestehende
Gesetze gegen ein TINYBY.

Ich werde nicht mehr wie bei Klein Rönnau/Bad Segeberg öffentlich über
infrage kommende Orte/Plätze sprechen.

Wenn Ihr/Sie eine Weile hier nichts Neues lesen, wird dennoch im
Hintergrund weiterhin gefunden.

Und Ihr dürft gerne beim Finden mit dabei sein!!!!


Kontakt mit der Landesregierung

Der Kontakt mit der Landesregierung ist dünner geworden. Ich hatte dem
Ministerium für ländliche Bereiche, der Staatssekretärin Frau Herbst, das
Angebot gemacht, sie bei der Beratung/Formulierung der
experimentellen Klausel und der Umsetzung behilflich zu sein, die
Antwort war „kein Bedarf“, allerdings werde ich informiert, wenn der Text
für eine öffentliche Anhörung  (Termin wird mir mitgeteilt, Info von
Büroleiter Minister Grote) ausgeschrieben wird.
Ich werde Euch diesen Zeitpunkt bekannt geben!!!!


Stand 19. Juli 2018

Überarbeitete verständliche Fassung:
Rechtliche Bewertung zum Bau alternativer Lebens-, Wohn- und Arbeitsformen im ländlichen Bereich

Am 19. Juli 2018 hat ein Gespräch mit der Staatssekretärin Frau Herbst aus dem Ministerium für Inneres, ländlicher Bereich und Integration Schleswig-Holstein, stattgefunden.
Ich empfand das Gespräch mit Frau Herbst als wohlwollend, freundlich und verständigend. Sie und  Minister Grote bewerten  TINYBY sehr gut und werden es so weit wie möglich unterstützen.
Vielleicht haben ja meine Konsequenz und meine Ausdauer dazu beigetragen, dass das Ergebnis nicht nur für TINYBY sondern für weitere alternative Wohnformen in Schleswig-Holstein positiv ist.

Die folgende Information ist eine aus dem Ministerium „abgesegnete“ Stellungnahme zur rechtlichen Situation von Bau alternativer Wohn- und Arbeitsformen.
Sie bezieht sich auf den von mir angestrebten Kauf eines ehemaligen Naturcampingplatzes in der Nähe Bad Segeberg.

Geltendes Recht
Zurzeit ist das Grundstück ein Campingplatz, auf dem ein Dauerwohnen nicht zulässig ist. Dass das Melderecht eine Anmeldung mit dem ersten Wohnsitz auf einem Campingplatz erlaubt, ändert nichts an der Unzulässigkeit des Dauerwohnens.

Eine Umplanung für TINYBY ist nicht möglich, denn das Grundstück beffindet sich von der Ortslage abgesetzt im Außenbereich. Der Außenbereich ist besonders geschützt. Dort sind nur sehr wenige Nutzungen, wie z.B. Forst- und Landwirtschaft oder Rohstoffabbau, zulässig. Allgemeines Wohnen, wie es das Projekt TINYBY darstellt, gehört nicht dazu.

Geplante raumordnerische Experimentierklauseln
Positiv ist die Information, dass das Land Schleswig-Holstein eine raumordnerische Experimentierklausel in das Landesplanungsgesetz aufnehmen will. Hierüber soll die Möglichkeit geschaffen werden, besonders innovative Entwicklungsansätze, u.a. auch im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung, modellhaft und experimentell in der Praxis zu erproben, welcher ab ca. Dezember diesen Jahres in die Anhörung gehen und damit ab dann anwendbar sein wird. 
Dadurch wird es möglich werden, dass Projekte wie TINYBY im Landesentwicklungsplan (in dem das Wachstum für Gemeinden geregelt ist) nicht angerechnet werden. Somit haben Gemeinden einen größeren Spielraum für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die beabsichtigte Bebauung darf aber nicht abgesetzt im Außenbereich liegen, sondern maximal in Ortsrandlagen.

Änderung der Wohnsitzanmeldung auf Bundesebene
Frau Herbst hat mir zugesagt, mit dem Bundesbauministerium Kontakt aufzunehmen, um sich über die von mir angesprochenen Themen mit der Bundesebene auszutauschen.
Einher mit dieser Veränderung können dann auch die Wohnsitzanmeldungen geregelt werden.

Positives, wohlwollendes Zitat aus der höheren Verwaltungsebene
„Ich hoffe, dass damit der rechtliche Rahmen für die Entwicklung eines Tinyhouse-Projektes hinreichend deutlich wird  und das es Ihnen weiterhin gelingt, ein interessantes gemeinschaftsorientiertes Projekt Neuen Wohnens auf den Weg zu bringen.“

Fazit und Weg zur Umsetzung der Vision einer neuen bzw. traditionellen Lebens- und Arbeitsform (Dorf!) im ländlichen Bereich
Das bedeutet, dass ich ein neues Grundstück finden muss/werde.
Das Alles ist noch ein langer Weg und ich werde
konsequent dahinter her sein, alle möglichen Instrumente und Wege zu ffinden, damit Erleichterungen für die legale Aufstellung einzelner Tinyhouses und Formen wie TINYBY schnell/bald umgesetzt werden können.

Das geht nicht allein, ich brauche die aktive Hilfe und das Wohlwollen  von Euch    Allen.                 

                                              Gemeinsam schaffen wir das.

Nun könnte ich mir vorstellen, dass Ihr bei Eurer Landesregierung anfragt/nachfragt, ob diese raumordnerische Experimentierklausel in Eurem Landesplanungsgesetz aufgenommen wird, wenn nicht, macht Eure Regierungen darauf aufmerksam!